NEUES AUS DEM STADTRAT FÜR TRIER-SÜD

SCHAFFUNG VON WOHNUNGEN IM BEREICH FRIEDRICH-WILHELMSTRASSE DURCH NACHVERDICHTUNG

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 12.07.2022 den Bebauungsplan BS 45 "Friedrich-Wilhelm-Straße / Wyttenbachstraße" als Satzung beschlossen.

(Auszug aus der Begründung zur Vorlage)

„Anlass der Planung bildet die Absicht eines Investors, den Bestand im Bereich der Friedrich-Wilhelm-Straße straßenseitig sowie im rückwärtigen Grundstücksbereich durch Wohnbebauung nachzuverdichten. Es handelt sich hierbei um die Überplanung einer bislang vollständig versiegelten Fläche von rd. 0,3 ha, welche als Garagenhof genutzt wurde. Mit der Planung sollen ca. 33 Wohneinheiten entstehen, wovon 33% im sozialgeförderten Wohnungsbau realisiert werden. Mit dem Vorhaben wird den Maßgaben des Baugesetzbuches Rechnung getragen, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen.“

„Zur Sicherung der Anforderungen zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbau und zur Barrierefreiheit entsprechend der Vorlage 440/2020 wird für den Teilbereich WA1 und WA2 zwischen der Stadt Trier und tripro mbH ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der den Anteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau von 33% und den Anteil an barrierefrei zu errichtenden Geschosswohnungsbau festlegt.“

 

Siehe dazu die Stadtratsvorlage mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Trier

Stadtratsvorlage 199/2022
Bebauungsplan BS 45 "Friedrich-Wilhelm-Straße / Wyttenbachstraße" – Satzungsbeschluss
Vorlage aufzurufen unter diesem LINK:

https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=13000

 

mit Anlagen
01: Begründung zum Bebauungsplan BS 45 / 02: Bebauungsplan BS 45 (Planzeichnung) mit Textfestsetzungen 03: Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung und Behörden und TÖB Beteiligung 04: Abwägungsvorschlag Ämterämter (nur Stadtvorstand) 05: Artenschutz-rechtliche Untersuchung mit Biotoptypen-Plan 06: Schalltechnische Untersuchung 07: Bodengutachten 08: Verschattungsstudie 09: Übersicht der anonymisierten Einwender (nicht-öffentlich)

Bebauungsplan BS 45 Planzeichnung
Bebauungsplan BS 45 Planzeichnung
Luftbild (Geltungsbereich des B-Planes)
Luftbild (Geltungsbereich des B-Planes)
Visualisierung der Neuplanung im Teilbereich WA2 (Quelle: Architekturbüro Jürgen Baumeister, Stand: 26.04.21)
Visualisierung der Neuplanung im Teilbereich WA2 (Quelle: Architekturbüro Jürgen Baumeister, Stand: 26.04.21)

Veränderung der Busführung Medardstraße - endlich kann 2022 gebaut werden!

Neue Beschlüsse - am 28. März beginnen die Arbeiten zur Änderung der Busführung in der Medardstraße

 

 

Die Arbeiten sind in fünf Phasen aufgeteilt: Begonnen wird in der Konzer Straße 7-14 mit dem Bau der Busschleuse (Anfang der Saarburger Straße)
und einer Deckensanierung der gesamten Konzer Straße.

Anschließend wird das Teilstück der Straße Im Schammat zwischen Medard- und Saarburger Straße mit halbseitiger Sperrung erneuert.
In der letzten Phase wird die Saarburger Straße saniert.

Während der Bauzeit, die bis zum Herbst geplant ist, sind die betreffenden Straßen für den Kfz-Verkehr nur eingeschränkt oder nicht befahrbar.

Der Zugang zu allen Wohnungen bleibt für Fußgänger gewährleistet. Die Durchfahrt der Straße Im Schammat ist für Pkw (mit temporären Einschränkungen) immer möglich.

(Rathaus Zeitung, Dienstag, 22. März 2022)

 


Neuordnung des Quartiers um die Grundschule Matthias

 

Der Stadtrat beschloss zwar schon am 17.04.2019 das grundsätzliche Vorgehen zur Neuordnung des Quartiers – dieses erfordert aber eine längere Planungsphase, bevor nach weiteren Beschlüssen des Stadtrates konkrete Baumaßnahmen gestartet werden können.

 

Die bekannten Bedarfe für die Stadtteil Trier-Süd, nämlich

  • der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze,
  • die unbefriedigende Situation der Mittagsverpflegung des GTS-Bereichs der Grundschule,
  • die Ersatzneubaunotwendigkeit der Sporthalle Trier-Süd,
  • der Einrichtung des Jugendtreffs „Südpol“ und
  • die Wiedererrichtung der Pausenhofüberdachung der Grundschule Matthias
    erfordern unter
  • Erhalt der Tagesgruppe der AWO,
  • Erhalt des Bolzplatzes und
  • weitgehendem Erhalt des Baumbestandes

die Neuordnung des Quartiers in Trier-Süd zwischen „Kentenichstraße, Im Nonnenfeld und Töpferstraße“

 

 

Durch die Neuordnung des Quartiers um die Grundschule Matthias durch die Neubauten einer KiTa, einer Turnhalle und einer Mensa wird die Verlagerung und eine Neuanlage des Bolzplatzes notwendig.  Die Gebäudewirtschaft Trier (Stadtverwaltung Trier) wird auf Grundlage des städtebaulichen Konzeptes und den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft „Spielraum“ mit den Planungen und der Erstellung der Haushaltsunterlage Bau beauftragt.

 

Siehe dazu die Stadtratsvorlage mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Trier

 

 

 

Stadtratsvorlage 112/2019
Neuordnung des Quartiers um die Grundschule Matthias
unter diesem LINK:
https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10809
mit Anlagen
Anlage 1 Lageplan Baumkataster / Anlage 2 Lageplan Quartier Süd / Anlage 3 Luftbild

 

Der Beschluss des Stadtrates vom April 2019 war dann Grundlage für die weiteren Arbeitsschritte.


Aktuell fand am 20.01.2022 mit dem Netzwerk Trier-Süd eine Videokonferenz statt, in der der Sachstand zur Planung dargestellt wurde.

 

Drei Baumaßnahmen sind im Rahmen der Neuordnung geplant:

 

(1) NEUBAU 7-GRUPPIGE KITA MIT JUGENDTREFF
(2) NEUBAU EINFACHHALLE MIT MENSA UND PAUSENHALLE
(3) NEUBAU MULTIFUNKTIONALE SPIELFLÄCHE (BOLZPLATZ)

 

Der Zeitplan für das Quartier (Stand 01/2022) sieht vor, dass der Baubeschluss zu den Maßnahmen im Jahr 2023 gefasst werden kann. Wenn alles glatt läuft und die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan der Stadt Trier eingeplant werden können, könnte eine Fertigstellung bis Ende 2025 / Anfang 2026 erfolgen.
Dann wird sich das Quartier so, wie unten in den Ansichten dargestellt, präsentieren und die dringenden Bedarfe für die verschiedenen Einrichtungen in Trier-Süd gedeckt sein!

 


Veränderung der Busführung Medardstraße – endlich kann 2022 gebaut werden!

 

Busführung Medardstraße - Kostenfortschreibung - Auftragsvergabe - Überplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 102 Gemeindeordnung (GemO)

 

Veränderung der Busführung Medardstraße – endlich kann 2022 gebaut werden!

 

Diese Maßnahme hat eine lange Vorgeschichte von über 20 Jahren! Damit soll die Medardstraße (u.a. „Fischerhäuser“) durch eine neue Busführung durch das Schammat-Gebiet entlastet werden.

2002
erfolgte der Änderungseinleitungsbeschluss zum Bebauungsplan BS 30 Ä „Schammatwiese". Dieser sollte die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit die neue Busführung wie vorgesehen gebaut werden kann.
2012 - also 10 Jahre später - wurde der Plan rechtskräftig – damit waren die Voraussetzungen gegeben, diese Maßnahme zu bauen. 
2015 erfolgte ein Grundsatz- und Baubeschluss durch den Stadtrat.

 

Übersichtsplan zum Baubeschluss 2015
Übersichtsplan zum Baubeschluss 2015

 

Aus verschiedenen Gründen (Personalmangel, Veränderung der Prioritäten, fehlende Zuschussbewilligung) wurde die Maßnahme bisher immer wieder zurückgestellt. Die inzwischen eingetretenen Kostensteigerungen wurden nun in der Stadtratsvorlage 598/2021 berücksichtigt und in der Stadtratssitzung am 15.1.2021 beschlossen.

 

2022 kann damit die Realisierung der Maßnahme erfolgen. Insgesamt kostet diese ca. 1,0 Mio. €, wobei ca. 0,5 Mio. € als Landeszuschüsse eingeplant sind.

 

 

INFO zum Projekt:
Aktuell wird die Medardstraße durch den ÖPNV im zehn Minuten Takt befahren. Es soll die Umfahrung eines Teilstücks der Medardstraße durch die einmündenden Straßenzüge Konzer Straße, sowie Im Schammat / Saarburger Straße erfolgen.
Aufgrund der bestehenden geringen Querschnittsbreiten, speziell im Bereich der Medardstraße 39 bis 74, ist aktuell ein Begegnungsverkehr von zwei Bussen nicht möglich. Der ÖPNV kann die Medardstraße nur unter erheblicher Gefährdung der übrigen Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger, befahren.

 

Um diese Gefährdung zukünftig zu vermeiden, sollen die Haltestellen im Bereich der Konzer Straße und Im Schammat / Saarburger Straße angelegt werden. Sowohl Haltestellen als auch die erforderlichen Querungsstellen werden barrierefrei ausgebaut.

 

Damit die Umfahrung des Teilstücks der Medardstraße für Busse möglich ist, wird ein Verbindungsstück zwischen der Saarburger- und Konzer Straße benötigt und muss für den ÖPNV passierbar gemacht werden.

 

Übersichtsplan (Ausschnitt)
Übersichtsplan (Ausschnitt)

 

Siehe dazu die Stadtratsvorlage mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Trier

Stadtratsvorlage 598/2021
Busführung Medardstraße - Kostenfortschreibung - Auftragsvergabe - Überplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung gem. § 102 Gemeindeordnung (GemO)
Vorlage aufzurufen unter diesem LINK:
https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12652

 

mit Anlagen 1. Folgekostenberechnung / 2. Nachhaltigkeitseinschätzung / 3. Übersichtsplan

 


SAN "Aulstraße - Matthiasstraße - Albanastraße - Abteistraße - Im Nonnenfeld - Rodestraße" und SAN Erweiterung des Sanierungsgebietes "Aulstraße - Matthiasstraße - Albanastraße - Abteistraße - Im Nonnenfeld - Rodestraße" - Aufhebung der Satzungen

 

Das Ende einer „unendlichen“ Geschichte! (ca. 50 Jahre - 1968 bis 2021)
Die wichtigsten Eckdaten (Auszug aus der Anlage zur Stadtratsvorlage 652/2021):

 

1968 Aufstellungsbeschluss B-Plan BS 33 Aulstraße/Matthiasstraße
1977 Beauftragung Deutsche Gesellschaft für Landentwicklung GmbH als Sanierungsträger
1981 Beginn Hausbesetzungen, Räumungsverfahren
1981 Gesellschaft für Kommunalbetreuung GmbH (GfK)  neuer Treuhänder/Sanierungsträger
1981 Verkehrskonzept Aulstraße
1981-1987 Abbrüche entlang der Aulstraße
1985-1988 Straßenausbau Maternusstraße/Albanastraße
1989 Beginn Sanierungsmaßnahmen Denkmalensemble Basilika
1993 Erweiterung Sanierungsgebiet um Kloster und Medardstraße
1993-1999 Realisierung Gebäude „D-Zug“ im Bereich Medard
1994 Start Planungen zur neuen Bustrasse im Bereich Schammat/Medardstraße
1997-1999 Modernisierung der alten „Fischerei-Häuser“ im Bereich Medardstr. 54-74
2006 Grundsatzbeschluss Stadtrat zu neuen Bahnhaltepunkten
2008 Diskussion und Beschluss über die Varianten Erneuerung Überbau/Neubau Aulbrücke
2012 Aufgabe der Gärtnerei
2016 Bebauungsplan BS 44 "Östlich der Ludolfstraße"-  Aufstellungsbeschluss
2017 Aktualisierung der Leistungsfähigkeitsuntersuchungen für die Aulstraße
2021 (Ende) Abschluss der Sanierungsmaßnahme

 

Der Stadtrat hat nun in seiner Sitzung am 15.12.2021 die Aufhebung von Satzungen zum Sanierungsgebiet und seiner Erweiterung in Trier-Süd beschlossen.

Aufgrund der weitgehend vollzogenen Zielerreichung der im Sanierungskonzept benannten Ziele sollen die Sanierungsgebiete durch Satzung aufgehoben werden.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge, zu der die Stadt Trier gemäß § 154 ff BauGB im Rahmen eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes gesetzlich verpflichtet ist, hat nach der Aufhebung der Satzungen innerhalb der nächsten vier Jahre zu erfolgen. Einige Eigentümer haben bereits im Rahmen von Grundstückskäufen (Endwert) bzw. eines Umlegungsverfahrens (Zuteilung von Flächen zum Endwert) einen Ausgleich für die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung geleistet. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für die Stadt Trier wurde zur Erstellung der sanierungsbedingten Bodenwertgutachten bereits beauftragt. Die Ausgleichsbeträge werden zur Gesamtfinanzierung der Sanierungsmaßnahme verwendet

 

INFO:
Städte erheben von Eigentümern, deren Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt, einen Ausgleichsbetrag. Die Höhe des Betrags ergibt sich aus der Differenz zwischen dem sogenannten Anfangs- und Endwert des Grundstücks. Der Anfangswert gibt an, wie wertvoll der Boden wäre, hätte eine Sanierung nie stattgefunden.
Der Ausgleichsbetrag entspricht damit dem Wertzuwachs eines Grundstücks in einem Sanierungsgebiet, der durch die städtebauliche Erneuerung bewirkt wurde. Er ist ein anteiliger finanzieller Beitrag zu den Kosten der Sanierung, die sonst von der Allgemeinheit zu tragen sind.

 

Siehe dazu die Stadtratsvorlage mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Trier

Stadtratsvorlage 652/2021
SAN "Aulstraße - Matthiasstraße - Albanastraße - Abteistraße - Im Nonnenfeld - Rodestraße" und SAN Erweiterung des Sanierungsgebietes "Aulstraße - Matthiasstraße - Albanastraße - Abteistraße - Im Nonnenfeld - Rodestraße" - Aufhebung der Satzungen
unter diesem LINK:
https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12707
mit Anlage 1: Satzung und Anlage 2: Vorlage Aufhebung (Entwurf)          

 

 

 


Satzungen über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen im Stadtteil Trier-Süd wurden am 15.12.2021 im Stadtrat beschlossen.

 

 

Was bedeutet das für die Grundstückseigentümer im Stadtteil Trier-Süd?

Im jeweiligen abgegrenzten Geltungsbereich der Satzung müssen alle Grundstückseigentümer anteilig einen Ausbaubeitrag für die Straßenbaumaßnahmen zahlen, die jeweils im vergangenen Jahr im Gebiet durchgeführt wurden.

 

In die Berechnung des Anteils geht jeweils die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Vollgeschosse ein. Es erfolgt künftig also keine Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen nur für die Anlieger einer Straße - die in der Regel dann sehr hoch sind – sondern im Sinne einer Solidarveranlagung, da alle Grundstücksnutzer das Straßensystem in Trier-Süd nutzen, werden die Kosten auf alle Grundstücksnutzungen (Grundstückseigentümer) umgelegt.

 

Für Trier-Süd gibt es zwei Abrechnungsgebiete: Trier-Süd (von Südallee bis Aulstraße) und Medard (von Aulstraße bis Schammat).

 

Der städtische Anteil an den Investitionen ist abhängig von der Bedeutung der Straßen für die Gesamtstadt – also dem Verkehr, der durch Nutzer außerhalb des festgelegten Gebietes erzeugt wird. Dieser Vorteil der Allgemeinheit wurde für das Gebiet Trier-Süd mit 30 % und für Medard mit 20 % festgelegt. Damit werden für Trier-Süd 70 % und für Medard 80 % der jeweils im Vorjahr getätigten Investitionen im Straßenausbau Beiträge von den Grundstücks-eigentümern erhoben.

 


Siehe dazu die Stadtratsvorlagen mit Anlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Trier

Stadtratsvorlage 595/2021 für das Abrechnungsgebiet Trier-Süd unter diesem LINK:
https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12649
mit Anlage 1: Satzung / Anlage 2:  Satzungsgebiet (Plan)   

 

Stadtratsvorlage 405/2021 für das Abrechnungsgebiet Medard unter diesem LINK:
https://info.trier.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=12455

mit Anlage 1:  Satzung / Anlage 2:  Satzungsgebiet (Luftbild)